Rundflug Zentralschweiz

Flugzeug Rundflug Zentralschweiz ab Triengen

Der Flugzeug Rundflug Zentralschweiz wird ab dem Flugplatz Triengen und Beromünster gestartet. Der zentrale Startort eröffnet Möglichkeiten für Rundflüge zu den Schweizer Naturschönheiten in alle Himmelsrichtungen. Geniesse die Schweiz bei diesem Rundflug oder einer Gletscherlandung in ihrer ganzen Pracht und erlebe Seen, Wälder, atemberaubende Täler und hohe Berggipfel aus einer ganz speziellen Perspektive. Wähle deine Lieblingsflugzeit bei einem Rundflug mit freier Routenwahl oder wolltest du schon immer mit einem Flugzeug auf einem Gletscher landen? Gerne beraten wir dich auch persönlich, damit du deinen perfekten Flug findest. Gerne erstellen wir dir auch eine unverbindliche Offerte für längere Flüge oder One-Way Reiseflüge.

Gutschein / Termin

Dieser Flugzeug Rundflug führt dich je nach Wunsch und Flugzeit z.B. in die Zentralschweiz, Jura, Zürcher Oberland, Berner Oberland, Wallis oder sofern möglich an deinen ganz speziellen Wunschort. Gerne besprechen wir mit dir die Details deines persönlichen Flugzeug Rundfluges. Der Preis versteht sich für das ganze Flugzeug mit Platz für alle angegebenen Passagiere. 

Ab dem Flugplatz Beromünster startest du zum Flugzeug Gletscherflug in die Berglandschaft der Schweizer Alpen. Nach einem eindrücklichen Rundflug über Gletscher und Berggipfel, landet dein Pilot direkt auf einem Gletscher. Hier können wir die Natur in aller Ruhe geniessen, bevor wir den Rückweg in Angriff nehmen. Diese Flugzeug Gletscherlandung führen wir als Privatflug mit zwei Personen durch.


Angebot Rundflug Zentralschweiz

Standorte Rundflug Zentralschweiz

Start im Herzen der Schweiz

Ab den Flugplätzen Triengen und Beromünster liegt uns die ganze Schweiz zu Füssen für Rundflüge bis ins Berner Oberland und Wallis. Beide Flugplätze sind einfach zu erreichen und bieten ideale Voraussetzungen für einen unvergesslichen Flug.

Flugplatz Beromünster Flugplatz Triengen

Hinweis: Bei diesem Flug handelt es sich um einen privat durchgeführten Flug im Sinne der Luftfahrtverordnung SR 748.01 Art. 100.

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